Berufsaufsichtsrat
Corporate Governance: Erhöhte Anforderungen
an Aufsichtsräte
Die von der Bundesministerin für Justiz
im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar
2002 den Deutschen
Corporate Governance Kodex verabschiedet. Damit sollen die in
Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für
nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden,
um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften
zu stärken. Der Kodex adressiert u. a. die mangelnde Unabhängigkeit
deutscher Aufsichtsräte.
Mit zunehmener Ausweitung der Finanzkrise wachsen
die Forderungen nach Aufsichtsräten, die erfolgsunabhängig bezahlt
werden,
um mögliche
Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen. Wir unterstützen
diese Forderung.
Der Arbeitskreis "Corporate Governance" der
Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse
& Asset Management (DVFA) hat im Rahmen eines Corporate Governance Rating einen Kriterienkatalog
veröffentlicht, der für die Besetzung des Aufsichtsrats u. a. folgende
Kriterien enthält:
- "Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder
angehören, die über die zur ordnungsgemäßen
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig
sind. Ferner sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens,
potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze
für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden."
- "Eine unabhängige Beratung und Überwachung des
Vorstands durch den Aufsichtsrat wird auch dadurch ermöglicht,
dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder
des Vorstands
angehören sollen und dass Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen
oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens
ausüben sollen."
Dienstleistung
Mögliche Aufgaben von Hartmut Sieper als
Mitglied des Aufsichtsrats / Beirats:
- Überwachung des Unternehmens
- Unternehmer-Beratung des Vorstands (bei Publikumsgesellschaften)
bzw. der Geschäftsführung (bei Familienunternehmen)
- Coach / Sparring Partner von Gesellschaftern
- Vermittlung zwischen Geschäftsführung
und Gesellschaftern
- Mitwirkung in Ausschüssen
- Beratung in Fragen der Unternehmensfinanzierung
- Beratung bei der Optimierung
von Firmen-
und Privatvermögen
Referenzen
Aufsichtsratsmandate in
- einem Beteiligungsunternehmen mit Investitionsschwerpunkt
Osteuropa
- einem deutschen Unternehmen der Grundstoffindustrie
mit Aktivitäten
in Osteuropa
- einer im Familienbesitz befindlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft
- einem Unternehmen aus der Branche Verkaufsförderung
(als stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
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