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Corporate Governance: Erhöhte Anforderungen an Aufsichtsräte

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Damit sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert u. a. die mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte.

Mit zunehmener Ausweitung der Finanzkrise wachsen die Forderungen nach Aufsichtsräten, die erfolgsunabhängig bezahlt werden, um mögliche Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen. Wir unterstützen diese Forderung.

Der Arbeitskreis "Corporate Governance" der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse & Asset Management (DVFA) hat im Rahmen eines Corporate Governance Rating einen Kriterienkatalog veröffentlicht, der für die Besetzung des Aufsichtsrats u. a. folgende Kriterien enthält:

  • "Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Ferner sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden."
  • "Eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat wird auch dadurch ermöglicht, dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen und dass Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben sollen."

Dienstleistung

Mögliche Aufgaben von Hartmut Sieper als Mitglied des Aufsichtsrats / Beirats:

  • Überwachung des Unternehmens
  • Unternehmer-Beratung des Vorstands (bei Publikumsgesellschaften) bzw. der Geschäftsführung (bei Familienunternehmen)
  • Coach / Sparring Partner von Gesellschaftern
  • Vermittlung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern
  • Mitwirkung in Ausschüssen
  • Beratung in Fragen der Unternehmensfinanzierung
  • Beratung bei der Optimierung von Firmen- und Privatvermögen

Referenzen

Aufsichtsratsmandate in

  • einem Beteiligungsunternehmen mit Investitionsschwerpunkt Osteuropa
  • einem deutschen Unternehmen der Grundstoffindustrie mit Aktivitäten in Osteuropa
  • einer im Familienbesitz befindlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft
  • einem Unternehmen aus der Branche Verkaufsförderung (als stv. Aufsichtsratsvorsitzender)

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